Rechtsanwalt Dr. Thomas Brandner
Medizinrecht - Ärzte, Apotheker und Physiotherapeuten
Das Medizinrecht befasst sich mit rechtlichen Angelegenheiten im Gesundheitswesen, einschließlich der Beratung und Vertretung von Angehörigen medizinischer Berufe wie Ärzten, Apothekern und Physiotherapeuten. Es umfasst Fragen zu medizinischer Haftung, Berufsrecht, Vertragsrecht im Gesundheitswesen und weiteren rechtlichen Aspekten im medizinischen Bereich.
Rechtsanwalt Dr. Brandner als Fachanwalt für Medizinrecht bietet umfassende Beratung und rechtliche Vertretung für niedergelassene sowie angestellte Angehörige der Gesundheitsberufe wie Ärzte, Apotheker und Physiotherapeuten an.
Patienten
Wir beraten und vertreten Patienten, insbesondere bei "Kunstfehlern".
Unser Team berät und vertritt Patienten, insbesondere in Fällen von vermuteten Behandlungsfehlern („Kunstfehler“), um ihre Interessen zu wahren.
Weitere Themen im Bereich Medizinrecht:
Zusätzlich unterstützen wir Sie im Medizinrecht auch in Bereichen wie dem Recht der Heilberufe, dem Krankenhausrecht sowie dem Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.