Rechtsanwalt Dr. Barbara Brandner
Fachanwältin für Erbrecht
Eine Fachanwältin für Erbrecht ist eine Rechtsanwältin, die sich auf das Erbrecht spezialisiert hat und über vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich verfügt. Sie berät und vertritt Mandanten in Fragen rund um Testamentserstellung, Erbfolge, Pflichtteilsansprüche sowie Erbschaftssteuer und Nachlassverwaltung.
Frau Dr. Brandner als Fachanwältin für Erbrecht steht Ihnen in sämtlichen Fragen und Angelegenheiten rund um Nachlässe und Erbschaften kompetent zur Seite.
Testament
Unser Service umfasst die Erstellung rechtssicherer Testamente, Verträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Berliner Testament
Wir beraten Ehepartner eingehend über die Vor- und Nachteile verschiedener letztwilliger Verfügungen, wie beispielsweise sogenannte Berliner Testamente, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Weitere Themen im Bereich Erbrecht:
Zusätzlich zu unseren Leistungen im Erbrecht unterstützen wir Sie bei weiteren Themen wie der Unternehmensnachfolge, der Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften, der Durchsetzung von Pflichtteilen, der Beantragung eines Erbscheins, der Geltendmachung von Vermächtnissen, der Testamentsvollstreckung sowie der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.